Umgang mit Gewalt

Zielrichtungen

Differenzierte Wahrnehmung trainieren

Eine differenzierte Wahrnehmung von Verhaltensweisen und -impulsen kann verhindern, dass neutrale Reize bereits als Aggression oder Gewalt empfunden werden. So werden z.B. von aggressiven Kindern oder Jugendlichen schnelle Bewegungen oft als Angriff gewertet oder es ist ihnen nicht möglich, zwischen absichtlicher Schädigung und unbeabsichtigten Handlungen zu unterscheiden.

Da aggressivem Verhalten oft die Wahrnehmung (und Interpretation) einer Situation als feindlich, gefährlich, die eigenen Interessen bedrohend vorausgeht, ist es notwendig, eine differenzierte Wahrnehmung zu trainieren. Deshalb sollten Informationen über den situativen Zusammenhang von aggressiven Handlungen gesammelt und in Rechnung gestellt werden, dass dieselbe Situation unterschiedlich erlebt und interpretiert werden kann. Damit entsteht die Möglichkeit zu überprüfen, ob tatsächlich eine bedrohliche Situation vorliegt.

Aggressive Verhaltensweisen nicht zum Erfolg führen lassen

Aggressives Verhalten dient häufig dem Erreichen von Zielen. Deshalb sollten andere Mittel angeboten werden, mit denen Ziele erreicht werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass das Handlungsziel des anderen klar ist. Gerade im Bereich von Gewalthandlungen lässt das zu beobachtende Verhalten nicht immer ohne Weiteres auf die angestrebten Ziele schließen.

Anwendung von Gewalt eindeutig verurteilen

Aggressive und gewalttätige Verhaltensweisen, die ohne negative Konsequenzen und Missbilligung bleiben, stellen eine Aufforderung dar, dieses Verhalten zu wiederholen. Aggression und Gewalt müssen auf allen Ebenen eindeutig verurteilt und sanktioniert werden. Besonders problematisch erscheint, dass Aggression und Gewalt, die von Staatsorganen bzw. im Auftrag des Staates angewandt werden, anders beurteilt werden, als individuelle Gewalttätigkeit. Das eine wird als legitim, gerecht und notwendig eingestuft, das andere als kriminell, ungerecht und überflüssig.

Die Legitimation von Gewalt wird so eng mit dem Kontext von Macht verknüpft: Wer über Macht verfügt, kann (muss) auch Gewalt anwenden. Für den Erziehungsprozess ist es äußerst problematisch, wenn Kinder auf der einen Seite zu gewaltfreien Konfl iktlösungen befähigt werden sollen, auf der anderen Seite jedoch ständig erfahren, dass Gewalt ein erlaubtes, notwendiges und unumgängliches Mittel sein kann, wenn sie als „sittliche Aufgabe“ defi niert oder zur „Erhaltung des Friedens“ eingesetzt wird. Welcher Unterschied darin bestehen soll, dass Staaten auf der internationalen Ebene ihre Ziele mit Gewalt durchsetzen dürfen, während dies auf der privaten Ebene unter Strafe gestellt ist, ist (nicht nur) für Kinder und Jugendliche nicht ohne Weiteres einsehbar.

Möglichkeiten der angemessenen Selbstbehauptung anbieten

Die (Über-)Lebensfähigkeit eines Individuums in einer Gesellschaft hängt auch davon ab, eigene Bedürfnisse und Interessen verfolgen und durchsetzen zu können. Zivilcourage zu zeigen oder den eigenen Standpunkt zu behaupten, hängt nicht nur von Kommunikationsfähigkeit, sondern auch von Durchsetzungsfähigkeit, also einem gewissen sozialen Antrieb ab, der häufi g als „konstruktive Aggression“ bezeichnet wird. Möglichkeiten der angemessenen Selbstbehauptung zu erlernen und einzuüben bedeutet, konstruktive Formen der Konfl iktbewältigung zu erwerben, bei denen nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch die der anderen gesehen werden.

Selbstbehauptung

Selbstbehauptung ist die Fähigkeit, sich in grenzüberschreitenden Situationen der eigenen Grenzen bewusst zu sein und diese deutlich machen zu können.

Selbstverteidigung

Selbstverteidigung ist die Fähigkeit, sich oder andere in Notwehr- / Nothilfesituationen körperlich zu verteidigen.

Landeskriminalamt Niedersachen: Standards polizeilicher Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainings. www.i-gsk.de/1_8.htm

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