Kinderschutz und Kinderrechte

Auch Gewalt gegen Kinder wurde vor allem durch eine soziale Bewegung thematisiert. Mit der Kinderschutzbewegung fand der „moderne Kinderschutz“ und die Orientierung am Kindeswohl Eingang in die Praxis von Jugendämtern und Beratungsstellen.

Kindeswohlgefährdung in Vorschule und KindergartenDabei vollzog vor allem die internationale Kinderrechtsbewegung den Wandel vom Kinderschutz hin zu genuinen Kinderrechten. Ein Meilenstein stellt dabei das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) dar (Focks 2006, S. 194).

Am 24. September 1924 proklamierte der Völkerbund die Genfer Deklaration „Rechte des Kindes“. Diese war jedoch nicht rechts-verbindlich und wurde durch die Auflösung des Völkerbundes 1946 gegenstandslos. Es dauerte bis 1989, bis die Vollversammlung der Vereinten Nationen die rechtlich bindende Konvention über die Rechte des Kindes beschloss. Diese Kinderrechtskonvention ist inzwischen von 193 Staaten ratifiziert. Sie enthält weltweite Standards für Kinderrechte und verpflichtet die Staaten, sich aktiv für deren Umsetzung einzusetzen. Dies soll durch die Umsetzung in nationales Recht geschehen. Damit gibt es erstmals ein völkerrechtlich verbindliches Dokument für die Rechte der Kinder. Kinder werden dabei nicht als schutzbedürftiges Objekt, sondern als selbständiger Träger von Rechten, also als Subjekt gesehen.

Kinder
Kinder sind Persönlichkeiten eigener Art, eben keine kleinen Erwachsenen. Deshalb müssen die Rechte der Kinder in ganz besonderer Weise geschützt werden. Es gibt kindspezifische Rechte, wie das Recht auf Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit, das Recht auf Förderung und Beteiligung. Diese Rechte stehen bisher nicht explizit im Grundgesetz. Kinder haben bisher in unserer Verfassung Objektrang und keine Subjektstellung. Das wollen wir ändern. (Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz www.lto.de/recht/hintergruende/h/kinderrechte­grundgesetz­aktionsbuendnis­kindeswohl­unicef)

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien
(www.unicef.de):

  • Dem Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.

  • Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden – dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.

  • Dem Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern – zum Beispiel durch Zugang zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.

  • Der Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert und ihrem Alter und ihrer Reife gemäß in Entscheidungen einbezogen werden.

Aus diesen Prinzipien leiten sich zum Beispiel das Recht auf medizinische Hilfe, auf Ernährung, auf den Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung ab.

Damit hat auch die Prävention von und der Umgang mit Kindeswohlgefährdung einen eindeutigen Rahmen erhalten, der noch nicht ausgefüllt ist. Anna Würth und Uta Simon weisen besonders darauf hin, dass die gesellschaftspolitischen Dimensionen der Kinderrechts-konvention noch nicht im Bewusstsein der Entscheidungsträger angekommen seien. „Kinder als Rechtssubjekte zu stärken und ihre Rechts-ausübung zu verbessern heißt, einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel anzustoßen. Dieser besteht in einer Umverteilung von Macht-und Entscheidungsprozessen zugunsten von Kindern – und einem Perspektivenwechsel seitens der Erwachsenen.“ (Würth/Simos 2012, S. 34) Bisher fehle es insbesondere an Modellen und Instrumenten für eine effektive Beteiligung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen.

Im Bereich von Kindertagesstätten spielt das Thema Kinderrechte bis-lang eher eine untergeordnete Rolle. In keiner der befragten Einrichtungen stehen Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in der Konzeption, stellt der Kinderreport Deutschland 2012 fest. Kinderrechte werden als Thema der Bildung von Kindern gesehen aber nicht als ein Aspekt der alltäglichen Abläufe (www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/kinderreport-deutschland-2012).

 

10 wichtige Kinderrechte

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.
  2. Das Recht auf einen eigenen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
  3. Das Recht auf Gesundheit.
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
  6. Das Recht auf eine eigene Meinung und sich zu informieren, mitzuteilen, gehört zu werden und zu versammeln.
  7. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und eine Privatsphäre.
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen wie Armut, Hunger und Krieg und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

(www.wir­kinder­haben­rechte.de)

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